Recht & Regulierung

Herkunftsnachweise für Wasserstoff in der Warteschleife

Die EU feilt weiter an den Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff. Die Bundesregierung rechnet nicht vor dem zweiten Quartal mit einem Ergebnis.
13.02.2024

Die künftigen Anforderungen an kohlenstoffarmen Wasserstoff sind noch offen.

Die Bundesregierung sieht europarechtliche Hürden bei den geplanten Herkunftsnachweisen für kohlenstoffarmen Wasserstoff in Deutschland. Es fehlten wichtige Vorgaben seitens der Europäischen Union (EU), schreibt sie in einer Unterrichtung für den Deutschen Bundestag.

Dass künftig überhaupt "Energie aus bestimmten nicht-erneuerbaren Quellen" wie kohlenstoffarmer Wasserstoff eine Rolle spielen könnte, ist darüber hinaus bei Energieverbänden umstritten. Als kohlenstoffarm gilt zum Beispiel aus Erdgas gewonnener Wasserstoff, wenn dabei anfallender Kohlenstoff abgeschieden, genutzt oder gespeichert…

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