Recht & Regulierung

Klage der Umwelthilfe wegen Düngeregeln bleibt erfolglos

Die Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Düngern in der Landwirtschaft. Ob die Forderungen an den Bund berechtigt sind, sollte ein Gericht in Münster klären. Dazu kam es aber nicht.
26.01.2024

Die DUH vertrat vor Gericht die Auffassung, dass die Bundesrepublik ihren Verpflichtungen aus der Nitratrichtlinie nicht nachkommen würde.

 

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist mit einer Klage vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster gescheitert. Die Umweltorganisation wollte erreichen, dass die Bundesrepublik ihr Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigungen durch Dünger aus der Landwirtschaft fortschreibt.

Aus formalen Gründen aber beschäftigte sich das Gericht am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung nicht mit dieser Frage und lehnte es ab zu bewerten, ob der Bund mehr tun muss. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. (Az: 20 D 8/19.AK)

Die juristische Stellung der DUH

Die Klage sei zwar zulässig, sagte der 20. Senat in seiner Urteilsbegründung. Auch sei es legitim, dass die Umweltorganisation die Fortschreibung des Aktionsplans per Klage einfordern will. Das Problem sei aber eine Vorschrift aus dem Umweltrecht und die juristische Stellung der DUH. Die Umweltorganisation wird bei Öffentlichkeitsbeteiligungen angehört und hat im Gegensatz zu Privatpersonen Klagerechte.

Im Fall der Nitratrichtlinie und dem Nationalen Aktionsprogramm hatte sich die Klägerin DUH auch 2016 und 2019 bei Anhörungen geäußert. Aber nur unzureichend, wie das OVG befand. Eine ausreichende Auseinandersetzung mit dem Thema habe dabei nicht stattgefunden, betonte der 20. Senat. Sich dann in einer Klage auf Punkte zu berufen, die in der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, sei rechtlich ausgeschlossen.

Richter ermahnt DUH

Vom Vorsitzenden Richter gab es in der mündlichen Urteilsbegründung auch mahnende Worte. Mit den besonderen Rechten der Umweltorganisationen seien auch Pflichten verbunden, sagte Dirk Lechtermann. An die Umweltorganisationen würden höhere Anforderungen gestellt als an die Bürger.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung handele es sich um ein Verfahren mit strengen Regeln. «Das ist sehr formal», sagte der Vorsitzende des 20. Senats. Und es sei wichtig, die Regeln einzuhalten. Die Umweltverbände würden das im Gegenzug ja auch einfordern. Ein späteres Klageverfahren helfe als Ersatz nicht weiter.

DUH geht wohl in Revision

Auf die Frage der Deutschen Presse-Agentur, ob die DUH Revision am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen wird, sagte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: «Wir werden die Urteilsbegründung prüfen, aber davon gehe ich aus.» (dpa/hp)