Konflikt mit Militärgelände – Klage zu neuen Windrädern teilweise erfolgreich
Die Ablehnung eines Baus von 13 Windrädern auf den Höhen des Teutoburger Waldes ist nur zum Teil rechtens. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag entschieden. Der Kreis Lippe muss für sieben Anlagen neu entscheiden, bei sechs Windrädern sei die bisherige Ablehnung in Ordnung, teilte das Gericht mit. Das OVG ließ keine Revision zu. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich (Az: 22 D 150/22.AK).
Geklagt hatte die Firma Westfalenwind, die in Detmold, Horn-Bad Meinberg und Schlangen im Kreis Lippe die…
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