Wasser

Neue EU-Anforderung für Materialien mit Trinkwasser-Kontakt

Die EU-Kommission hat die Vorschriften an das hygienische Niveau neu definiert und vereinheitlicht.
30.04.2024

Auch Wasserversorger profitieren laut dem DVGW von den neuen Hygieneanforderungen.

Im Rahmen der EU-Trinkwasserrichtlinie hat die EU-Kommission die Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit von Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, verbindlich und einheitlich geregelt. Ein Schritt, den der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) seit Jahren fordert. Wolf Merkel, Vorstand beim DVGW, betont: „Die neuen, EU-weit geltenden, einheitlichen hygienischen Anforderungen sind ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und für die sichere Nutzung ohne Handelshemmnisse in der EU.“

Aus der Sicht des DVGW wurde mit dem Beschluss eine wichtige Regelungslücke geschlossen, da die Hygienestandards, die die betreffenden Materialien zukünftig erfüllen müssen, eine besondere Bedeutung für den Schutz der Gesundheit haben. Merkel erklärt: „Bauteile, wie zum Beispiel Rohrleitungen, lassen sich mit Lebensmittelverpackungen vergleichen. Sie müssen so beschaffen sein, dass sie das Lebensmittel Nr. 1 bestmöglich und hygienisch einwandfrei schützen.“

Sicherheit für Wirtschaft und Wasserversorger

Auch der freie Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes profitiert laut dem Verein von den neu geschaffenen Anforderungen. Bislang müssen Hersteller je nach Mitgliedsstaat unterschiedliche Genehmigungen zum Verkauf ihrer Produkte einholen. In Zukunft können sie auf einheitliche Verfahren zurückgreifen. Ein weiterer Profiteur seien die Wasserversorgungsunternehmen. Sie erhalten laut dem DVGW die Sicherheit, dass künftig nur noch solche Produkte auf dem europäischen Markt verkauft werden, die für den langjährigen Einsatz in der Trinkwasserversorgung geeignet sind.

Nachdem die Kommission sie zunächst vollständig aus dem Entwurf zur neuen EU-Trinkwasserrichtlinie gestrichen hatte, treten die neuen Hygienevorschriften nun doch ab dem 31. Dezember 2026 in Kraft. Bei Produkten, die eine nationale Konformitätsbescheinigung haben, gibt es Übergangsfristen. (hb)