Abwasser

EU-Parlament will Pharmaindustrie an Abwasserreinigung beteiligen

VKU und BDEW sprechen von einem wichtigen Schritt zu einer verursachergerechten Abwasserbewirtschaftung. Beide warnen aber vor einer Aufweichung der Herstellerverantwortung.
05.10.2023

Das Plenum des EU-Parlaments hat seine Position zur Kommunalen Abwasserrichtlinie verabschiedet.

Pharma- und Kosmetikfirmen sollen sich nach Ansicht des EU-Parlaments an den Kosten für die Abwasserreinigung beteiligen. Die Hersteller von Arznei und Kosmetika seien in der Verantwortung, weil ihre Produkte Wasser verschmutzten, heißt es in einer Mitteilung des Parlaments vom Donnerstag.

Viele Mikroschadstoffe seien besonders durch kosmetische Produkte und Medikamente im Abwasser, die die Klärwerke nicht immer herausfiltern könnten. Das mache eine zusätzliche Behandlung nötig.

 

Zudem soll es bessere Überwachung und Behandlung von Abwasser geben, was Schadstoffe und Krankheitserreger besser identifiziere und filtere. Durch die neuen Vorgaben sollen Umwelt und Gesundheit von Menschen besser geschützt werden, hieß es.

VKU: "Meilenstein der Gewässerpolitik"

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sich noch die EU-Staaten auf eine Position zu dem Vorhaben einigen. In einem letzten Schritt müssen Parlament und der Rat der EU-Staaten einen Kompromiss aushandeln.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), bezeichnete den Vorschlag als Meilenstein der Gewässerpolitik. Er schaffe Anreize, um Verschmutzungen zu vermeiden und schütze Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kosten durch steigende Abwassergebühren.

Verbände: "Hersteller nicht aus Verantwortung entlassen"

Kritisch beurteilt der VKU, dass das Votum des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments eine Teilfinanzierung der Kosten für die Entfernung von Mikroschadstoffen in Höhe von 20 Prozent vorsieht. Diese sollen anders als ursprünglich angedacht, durch andere Mittel aus den Mitgliedsstaaten anstatt durch die Hersteller finanziert werden.

"Die Herstellerverantwortung würde dadurch bereits aufgeweicht. Wenn die Bundesregierung jetzt ihr Votum für den Ministerrat abstimmt, sollte sie zumindest diesen Vorschlag unterstützen und die Hersteller nicht noch weiter aus der Verantwortung entlassen", fordert der VKU.

BDEW: "Fristen für Einführung der vierten Reinigungsstufe nicht ausreichend"

Genauso sieht es der Verband BDEW. "Sinnvoller wäre eine vollumfängliche Kostenübernahme der vierten Reinigungsstufe über die erweiterte Herstellerverantwortung. Nur so kann das Verursacherprinzip angemessen umgesetzt werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Die vorgesehenen Fristen zur Einführung der vierten Reinigungsstufe sind aus Sicht des BDEW nicht ausreichend und spiegeln nicht die Realitäten der Unternehmen wider. Hier gelte es, in den Trilogverhandlungen nachzubessern.

Mit Blick auf das Ziel der Klimaneutralität der Branche unterstützt der BDEW das Ziel des EU-Parlaments. Dabei muss allerdings den Besonderheiten der Branche Rechnung getragen werden. Ein Zukauf von Erneuerbaren Energien aus externen Quellen von bis zu 40 Prozent, wie das EU-Parlament vorschlägt, wird die Zielerreichung maßgeblich unterstützen. (dpa/hoe)