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Gesetz für schnellen Glasfaserausbau verschleppt – Verbände schlagen Alarm

Eigentlich sollte das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-NABEG) schon längst verabschiedet sein, doch seit knapp einem Jahr schiebt die Ampel den Referentenentwurf vor sich her. Nun macht die Branche Druck.
13.06.2024

Eine schnelle und zuverlässige Datenverbindung ist die Grundlage für den Digitalstandort Deutschland. Im Moment droht die Bundesregierung jedoch, den dringend notwendigen Infrastrukturausbau zu verschleppen.

Seit Monaten verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren für das Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG). Es soll den Glasfaser- und Mobilfunkausbau vereinfachen und beschleunigen. Mit den Verbänden BDEW, ANGA, BREKO und VATM fordert ein breites Bündnis Bundeskanzler Olaf Scholz auf, das Vorhaben nun zur Chefsache zu erklären.

Einen Referentenentwurf zum TK-NABEG gibt es bereits seit August 2023, doch seit etwa einem halben Jahr wird das Thema regelmäßig von der Agenda des Bundeskabinetts gestrichen. Grund hierfür seien laut Verbänden wohl Uneinigkeiten zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und den Kolleg:innen vom Bundesumweltministerium. Eine Beschlussfassung der Bundesregierung noch vor der Sommerpause halten die Lobby-Vertreter:innen mittlerweile für „fraglich“.

Telekommunikationsinfrastruktur mit anderer Infrastruktur gleichsetzen

„Diese Entwicklung lässt uns mit Sorge auf den Digitalstandort Deutschland und die Ausbaupläne der Bundesregierung blicken. Schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie sind ein wichtiger Schlüssel, um den flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkausbau bis 2030 zu erreichen. Dass zwischen Kiel und Konstanz hohe Datenraten fließen können, ist Grundvoraussetzung sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen als auch die Realisierung gesellschaftlicher Großprojekte wie der Energiewende“, erklären die Verbände.

Wünschenswert wäre es aus Sicht der Branchenvertreter:innen, dass der Glasfaser- und Mobilfunkausbau im TK-NABEG im „überragenden öffentlichen Interesse“ definiert wird. Nur so wäre der Ausbau von digitaler Infrastruktur dem Ausbau anderer Infrastrukturen gleichgestellt und würde für mehr Tempo und erleichterte Bedingungen für die ausbauenden Unternehmen sorgen. Zudem würden Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden erleichtert, insbesondere in den Bereichen Natur- und Denkmalschutz sowie dem Baurecht.

BNetzA bezieht 5G-Standalone in Mobilfunkmonitoring ein

Während die Branche auf Tempo und Rechtssicherheit beim Infrastrukturausbau drängt, hat die BNetzA derweil ihr Mobilfunk-Monitoring um 5G-Standalone-Daten erweitert. Der Ausbaustand der leistungsstärksten Mobilfunktechnologie soll damit transparent dargestellt werden.

Die interaktive Karte zeigt: 92 Prozent der Fläche des Bundesgebiets sind durch mindestens einen Netzbetreiber mit 5G versorgt. Dabei beträgt der Anteil der Fläche mit 5G Standalone bereits 90 Prozent (Stand April 2024). Zu Beginn der Datenerhebung im Oktober 2021 betrug die Versorgung mit 5G noch 53 Prozent. Somit erfolgte mittlerweile ein Anstieg um fast 40 Prozentpunkte. Eine Abdeckung mit 5G Standalone gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht. 

Hintergrund zum Monitoring

Im Mobilfunk-Monitoring fließen alle relevanten Daten zur Mobilfunknetzabdeckung in Deutschland zusammen. Die interaktive Mobilfunk-Karte der BNetzA zeigt die aktuelle Mobilfunkversorgung in Deutschland aus Verbraucherperspektive. Die Versorgungsdaten für die Mobilfunk-Karte stellen die vier Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze Deutsche Telekom, Vodafone Telefónica Deutschland und 1&1 nach Vorgaben der BNetzA bereit. Diese prüft die Daten unter anderem mit den Ergebnissen der Funkloch-App auf Plausibilität und Vergleichbarkeit. (lm)