Breitband

Mobilfunkfrequenzen: BNetzA will Nutzungsrechte verlängern

Die Bundesnetzagentur erwägt die Verlängerung der Nutzungsrechte für bestimmte Mobilfunk-Frequenzen, die Ende 2025 auslaufen. Über eine Versorgungsauflage soll die Netzabdeckung im ländlichen Raum verbessert werden.
13.09.2023

Die BNetzA will eine möglichst lückenlose Abdeckung des Mobilfunks im ländlichen Raum, dafür erwägt sie nun eine Verlängerung der Frequenznutzungsrechte in Verbindung mit einer Versorgungsauflage.

Die Bundesbehörde will eine Übergangslösung für die Nutzungsrechte der Mobilfunkfrequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600. Diese laufen Ende 2025 aus, statt einer Neuvergabe sollen die Nutzungsrechte verlängert werden, dafür aber eine Versorgungsauflage gekoppelt werden.

Dieser Plan der BNetzA steht vorerst zur Konsultation und sieht eine Verlängerung von fünf Jahren vor. Die Frequenzen sollen dann zusammen mit den Nutzungsrechten vergeben werden, die 2033 auslaufen. Hierüber will die Behörde 2028 entscheiden.

Mindestens 100 Mbit/sauch in ländlichen Regionen

Ziel ist es die Mobilfunkversorgung in Deutschland weiter zu verbessern und vor allem gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und auf dem Land zu schaffen. Die mit der Verlängerung der Nutzungsrechte verbundene Versorgungsauflage sieht vor, dass mindestens 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten in jedem Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s abgedeckt sein müssen.

In manchen Bundesländern liege die Versorgung in dünn besiedelten Gebiete, laut Bundesbehörde, bei einzelnen Netzbetreibern nur bei etwa 90 Prozent. Hier setzte die Auflage an und könne für diese dünn besiedelten Gebiete eine Verbesserung der Haushaltsversorgung von bis zu acht Prozentpunkten bewirken.

Mobiles Breitband auch auf Verkehrswegen

Die Bundesnetzagentur erwägt zudem eine Versorgungsverpflichtung für Verkehrswege. Auch diese Versorgungsauflage würde zu einer besseren Flächenversorgung und Nutzererfahrung beitragen. Bis Ende 2028 soll jeder Mobilfunknetzbetreiber alle Bundesstraßen mit einer Übertragungsrate von mindestens 100 Mbit/s versorgen. Zudem sollen alle Landes- und Staatsstraßen sowie die Binnenwasserwege des Kernnetzes des Bundes mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s ausgestattet werden.

Dadurch sollen alle Verbraucher auf Verkehrswegen unterbrechungsfrei mobiles Breitband nutzen können. Zur Gigabit-Versorgung entlang von Schienenwegen hält die Bundesnetzagentur ein gemeinsames Vorgehen beim Ausbau des öffentlichen Mobilfunks und des neuen Bahnfunks für zielführend. Hierzu sollen Mobilfunk- und Schienennetzbetreiber zu einer Zusammenarbeit verpflichtet werden.

Konsultation läuft bis Anfang November 

Darüber hinaus erwägt  BNetzA, die Verlängerung der Nutzungsrechte mit Regelungen zur Förderung des Dienstewettbewerbs zu versehen. Dabei zieht sie verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Diese gehen von der Auferlegung eines Verhandlungsgebots bis hin zu einer Angebotspflicht.

Auch eine Regelung zu National Roaming in Form eines Verhandlungsgebotes steht zur Debatte. So werde berücksichtigt, dass der vierte Netzbetreiber im Fall einer Verlängerung erst in einigen Jahren Zugang zu weiterem Spektrum haben würde, heißt es von der BNetzA. Bis zum 6. November können Stellungnahmen zu den Vorschlägen der BNetzA abgegeben werden.

Der BREKO begrüßt bereits jetzt die Überlegungen der Bundesbehörde: So werde dadurch der Wettbewerb im Mobilfunk zum Wohle der Verbraucher*innen gestärkt. Um die Angebotsvielfalt zu vergrößern, sei eine Angebotspflicht – die sogenannte Diensteanbieterverpflichtung – zwingend notwendig. Das aktuell bestehende Verhandlungsgebot habe sich als völlig wirkungslos erwiesen, wie die Dominanz der drei etablierten Netzbetreiber im 5G-Markt belege. (lm)