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Wer die Kosten für moderne Zähler trägt

Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung zum Umgang mit Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz veröffentlicht. Eine wichtige Frage bleibt offen.
01.07.2024

Die Lebenszeit des alten Ferraris-Zählers ist begrenzt: 2032 soll Schluss sein.

Die zweite Konsultation der Bundersnetzagentur zum Messstellenbetriebsgesetz ist beendet: Die Bundesnetzagentur hat ihre Festlegung veröffentlicht, um Kostensicherheit bei Stromnetzbetreibern zum Umgang mit modernen Verbrauchseinrichtungen und intelligenten Zählern zu schaffen.

Der Rollout solcher Zähler soll massiv Fahrt aufnehmen. In den kommenden Jahren sollen nach und nach die alten Stromzähler durch neue digitale Geräte ersetzt werden. Die Kosten dafür teilen sich seit Jahresbeginn die Verbraucher und die Netzbetreiber.

Der Betrag für Haushalte wird gedeckelt

Haushalte zahlen für die neuen Zähler in der Regel 20 Euro pro Jahr; wenn eine steuerbare Einrichtung angeschlossen ist, erhöht sich der Betrag auf 50 Euro pro Jahr. Den Rest der Kosten übernimmt der Netzbetreiber. Die Überlegung dahinter: Mit den Informationen, die die modernen Zähler liefern, soll der Netzbetreiber seinen Betrieb besser steuern können. Bislang zahlten Verbraucher für einen alten Ferraris-Zähler meist zwischen 10 und 20 Euro pro Jahr; wer schon einen modernen Zähler hatte, musste bislang zuweilen deutlich tiefer in die Tasche greifen.

„Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist zentral für die Energiewende. Unsere Festlegung soll Planungssicherheit über die Behandlung von Kosten nach dem Messstellenbetriebsgesetz für Stromnetzbetreiber schaffen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Kosten dauerhaft nicht beeinflussbar

Bislang bestand aber für die Stromnetzbetreiber Unsicherheit, wie mit diesen Kosten für intelligente Messsysteme aus regulatorischer Sicht umzugehen ist. Nun hat die Behörde entschieden, dass diese Kosten in der tatsächlichen Höhe als dauerhaft nicht beeinflussbar angesehen werden. Eine Anpassung der Erlösobergrenze erfolgt jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres. Es gilt der Plankostenansatz. Abweichungen zwischen Planansatz und tatsächlichen Kosten werden über das Regulierungskonto ausgeglichen.

Netzbetreiber können somit die ihnen entstandenen Kosten von den Netznutzenden wiederverdienen. Die Vorfinanzierung werde ausgewogen zwischen Netzbetreibern und Netznutzenden verteilt, heißt es bei der Bundesnetzagentur. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024.

Doch eine wichtige Frage bleibt vorerst unbeantwortet: Die Behörde vermutet, dass mit wachsender Verbreitung der modernen Zähler der „konventionelle“ Zählerbetrieb billiger wird. In der ersten Konsultation hatte die Netzagentur daher noch einen Abbaupfad dieser Kosten bis zum Ende des Rollouts im Jahr 2032 vorgeschlagen. Doch weil weder klar ist, wie schnell der Rollout geht noch wie groß die möglichen Restwerte oder Ersparnisse im Jahr 2032 sind, hat die Behörde davon Abstand genommen. (wa)