"Die Re-Zertifizierung unseres Gateways erübrigt eine erneute Zertifizierung"
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"Das Gesetz verlangt, dass die Geräte interoperabel sein sollen, und das sind sie. Sie sind zwar nicht einfach austauschbar. Aber die Austauschbarkeit verlangt das Gesetz auch nicht", sagt EMH Geschäftsführer Peter Heuell.
Herr Heuell, was erwarten Sie sich von dem kommenden Urteil des VG Köln, was würde eine Bestätigung des Eilverfahrens für Sie bedeuten aus Sicht eines Gateway-Herstellers?
Peter Heuell, Geschäftsführer von EMH Metering: Ich gehe davon aus, dass wir mit der jetzt erfolgten Re-Zertifizierung unseres Gateways den Mindestumfang, den das OVG Münster ansetzt, vollständig erfüllen. Das Gericht wird dies in der Hauptverhandlung auch so sehen. Wenn das Gericht allerdings entscheidet, dass die Geräte unter den gesetzlichen Anforderungen liegen, dann könnte das eine Klagewelle bei der nächsten…
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