Gericht stoppt Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen
![](/fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_fc78963250.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_73871ac5e3.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_81c12f3ae3.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_168c4d05d9.jpg 784w, /fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_1568aa67d1.jpg 912w, /fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_9a9cfc8263.jpg 1024w, /fileadmin/_processed_/f/6/csm_Gericht_c_NewAfrica-AdobeStock_294558910_ef02551660.jpg 1440w)
Die dem BSI zustehende Kompetenz, Technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten, heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit einem Eilbeschluss vom 4. März 2021 den Vollzug der Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Mit dieser hatte das BSI festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten.
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In