"Im Messstellenbetriebsgesetz ist keine Markterklärung vorgesehen"
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Dennis Laupichler ist Referatsleiter Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Herr Laupichler, auf den Metering Days in Fulda sagten Sie, zum 31. Januar wird es möglicherweise eine Markterklärung geben…
Im Messstellenbetriebsgesetz ist eine „Markterklärung“ nicht vorgesehen und dieser Begriff wurde und wird durch das BSI auch nicht verwendet. Der Begriff „Markterklärung“ wird von einigen Akteuren im Markt für die „Feststellung der Technischen Möglichkeit durch das BSI“ verwendet. Grundlage für die Feststellung der Technischen Möglichkeit durch das BSI, mit der offiziell bei positivem Ergebnisdie Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt,…
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