Strom

Baden-Württemberg und Hessen für Steuervorteile für Solaranlagen

Beide Länder wollen größere PV-Anlagen von der Einkommenssteuer befreien - bei Anlagen bis zehn kWp ist das bereits Standard.
26.08.2022

Was für kleinere PV-Anlagen bereits gilt, soll, wenn es nach Hessen und Baden-Württemberg geht, auch für Anlagen bis 30 kWp gelten: eine Befreiung von der Einkommenssteuer.

Baden-Württemberg und Hessen fordern Steuererleichterungen auch für die Betreiber von etwas größeren Photovoltaikanlagen. Die Finanzminister der beiden Länder Danyal Bayaz (Grüne) und Michael Boddenberg (CDU) sprachen sich am Freitag in Stuttgart dafür aus, Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommensteuer zu befreien. Aktuell geht das nur bei Solaranlagen mit einer Leistung bis zehn kWp.

Bayaz sagte: «Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen und jede PV-Anlage unterstützt uns auf diesem Weg.» Und Boddenberg ergänzte, private Anlagen könnten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, denn hier zähle jeder Schritt.

EU-Vorgabe in nationales Recht umwandeln

Nach Angaben der Finanzminister haben die EU-Mitgliedstaaten sei kurzem die Möglichkeit, die Lieferung und Installation von Solarpaneelen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer zu befreien. Beide Länder sprachen sich deshalb dafür aus, diese Option beim aktuellen Jahressteuergesetz in nationales Recht umsetzen. (dpa/lm)