Bundesnetzagentur will Redispatch 2.0 weiterentwickeln
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Laut Bundesnetzagentur ist eine flächendeckende Einführung des gezielten bilanziellen Ausgleichs auf Verteilernetzebene unter den derzeit geltenden Umständen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.
Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Elektrizitätsnetzbetreiber verpflichtet, Redispatch-Maßnahmen einschließlich der Abregelung von Erzeugung aus Erneuerbaren Energien, bilanziell auszugleichen. Der Branchenverband BDEW hatte umfangreiche Vorschläge zur praktischen Abwicklung dieser Pflicht – einschließlich massengeschäftstauglicher Kommunikationsprozesse, Datenlieferpflichten und Netzbetreiberkoordination – vorgelegt. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hatte diese Vorschläge durch drei Festlegungen zum sog. "Redispatch 2.0" für rechtlich verbindlich erklärt.
Die praktischen Erfahrungen…
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