Callcenter-Dienstleister fängt sich Urteil ein
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Das Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Konstanz.
Der Hamburger Callcenter-Dienstleister HSC Hanseatic Sales Company hat nach Auffassung des Landgerichts Konstanz mindestens einen Privatkunden der dortigen Stadtwerke ohne deren vorherige Einwilligung angerufen, behauptet, er rufe "im Auftrag" des Kommunalversorgers oder als "Stromwerke Genossenschaft" an, eine falsche Geschäftsadresse angegeben und versucht, ihn als Elektrizitätskunden abzuwerben.
Das Gericht untersagte HSC solche Cold Calls und Stadtwerke-Tricks im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Konstanz. Es drohte dem "Dialogmarketing-Dienstleister" bei Wiederholung ein Ordnungsgeld von…
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