Strom

CDU will Solargesetz nachbessern: «Regierung ist zu kurz gesprungen»

Vor gut einem Jahr gab es in der CDU noch Bedenken wegen der Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten. Zur Plenarsitzung im Landtag legt die Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der weit darüber hinausgeht. Ist die CDU jetzt «grüner» als die Grünen?
18.11.2022

Erst vor einem Jahr wurde die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz verabschiedet, jetzt soll nachgebessert werden, um dem Solarausbau den nötigen Schub zu verleihen.

Vor gut einem Jahr hat der Landtag das Solargesetz verabschiedet, das erste neue Gesetz der laufenden Wahlperiode in Rheinland-Pfalz. Jetzt geht der CDU die damals beschlossene Solarpflicht für gewerbliche Neubauten und gewerbliche Parkplätze ab 50 Stellplätzen nicht weit genug. Sie bringt deswegen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Solargesetzes in den Landtag ein. Die erste Beratung findet am kommenden Donnerstag statt. Wird die Oppositionspartei jetzt «grüner» als die mitregierenden Grünen?

«Aus unserer Sicht ist die Landesregierung beim Solargesetz zu kurz gesprungen», antwortet der Abgeordnete Markus Wolf. «Die Solaranlage auf dem Dach sollte das Normale sein, das Dach ohne Solaranlage die Ausnahme», sagt der direkt gewählte Abgeordnete aus dem Wahlkreis Bad Dürkheim im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Solche Ausnahmen sollten etwa dann gelten, wenn die Errichtung einer PV-Anlage nicht wirtschaftlich sei. Der Ausbau müsse so erfolgen, dass die Kapazitäten bei der Produktion von Solarmodulen Schritt halten könnten. «Mittlerweile ist die Diskussion viel weiter als das, was die Landesregierung tut.»

Ohne Änderungen wäre nur ein kleiner Teil der Gebäude betroffen

Bei der Vorstellung des Solargesetzes der Landesregierung hatte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Gerd Schreiner im Juli 2021 noch gegen eine Solarpflicht ausgesprochen: «Die Energiewende braucht Anreize statt Verbote.» Inzwischen aber hat sich die Situation verändert. So zeichnet sich ab, dass der angestrebte Ausbau von Windkraft und PV-Energie um jährlich 500 Megawatt zumindest auch in diesem Jahr weiter verfehlt wird. Und mit dem Krieg in der Ukraine stellen sich neue Anforderungen an eine von Russland unabhängige Energieversorgung.

«In der geltenden Fassung betrifft das Gesetz nur eine geringe Zahl an Neubauten gewerblicher Anbieter aus einigen Wirtschaftsbereichen», heißt es in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. «Alle weiteren Nutzungsformen, insbesondere die öffentliche Verwaltung und die privaten Bauherren, sowie Sanierungen bestehender Gebäude werden von dem Gesetz nicht umfasst.» Daher soll die Pflicht zur Installation einer Solaranlage erweitert werden auf «alle neu zu errichtenden gewerblich, zu Wohnzwecken und sonstigen Zwecken genutzte Gebäude mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche».

Weniger Ausnahmen beim Denkmalschutz

Dabei soll es nach dem Willen der CDU-Fraktion auch weniger Ausnahmen aus Denkmalschutzgründen geben: «Die Pflicht ... besteht auch für Gebäude, die unbewegliche Kulturdenkmäler oder Teil eines unbeweglichen Kulturdenkmals im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind.» Die zuständige Denkmalschutzbehörde solle die Installation der PV-Anlage denkmalgerecht begleiten.

Auf grundsätzlich offene Ohren stößt der Vorstoß bei den Grünen. «Es ist vollkommen richtig, dass wir in der jetzigen Situation überlegen müssen, beim Solargesetz weitere Schritte zu gehen», sagt der Fraktionsvorsitzende Bernhard Braun. «Natürlich hätten wir überhaupt nichts gegen die Einführung einer Solarpflicht auch bei Privatimmobilien.»

Pflicht soll gestaffelt in Kraft treten

Voraussetzung seien aber ausreichende Kapazitäten bei der Installation von Solaranlagen. In der Branche heißt es, dass man bei der Einrichtung der Anlagen mit Wartezeiten von etwa einem Jahr rechnen müsse. «Wenn wir ausreichende Kapazitäten haben», sagt Braun, «muss es selbstverständlich sein, dass kein Haus ohne Solarpanel mehr gebaut wird.»

Der Gesetzentwurf der CDU trägt den Kapazitätsproblemen mit einer gestaffelten Einführung der Bestimmungen entgegen. Für Bauvorhaben des Landes soll die Solarpflicht Anfang 2024 in Kraft treten, für andere Bauherren bis Mitte 2025. «So soll eine realistische Umsetzung der neuen Regeln erleichtert werden.»

Agri-PV soll stärker gefördert werden

Auch Auflagen im Denkmalschutz dürften die Errichtung von Solaranlagen nicht zu sehr einschränken, sagt Braun der Deutschen Presse-Agentur. Bei PV-Anlagen auf Agrarflächen gebe es ebenfalls noch Luft nach oben. «Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei der Photovoltaik das Ausbauziel von 500 MW jährlich schaffen werden. Das ist, um mit Ernst Bloch zu sprechen, keine reine, sondern eine konkrete Utopie.» (dpa/lm)