Strom

Die Regelung "Nutzen statt Abregeln" greift aus unserer Sicht zu kurz

Nachdem die Ampelfraktionen kurzfristig die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (NsA) in den Entwurf eines Änderungsantrags zur Novelle des EnWG aufgenommen haben, erklären zwei Rechtsanwältinnen, was dies für die Branche bedeutet.
02.11.2023

Annika Rott (links) und Yvonne Hanke sind beide Rechtsanwältinnen bei der Kanzlei Ritter Gent Collegen.

Frau Rott, künftig soll die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ ins EnWG aufgenommen werden. Was bedeutet diese Regelung und wen betrifft sie?
Annika Rott, Rechtsanwältin bei Ritter Gent Collegen:
Im Norden Deutschlands ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den letzten Jahren schnell fortgeschritten. Der Strom wird allerdings insbesondere im Süden benötigt und muss daher über die Netze dorthin transportiert werden. Die bestehenden Netzkapazitäten reichen hierfür bekannterweise nicht aus. Um Netzengpässe zu vermeiden, muss daher regelmäßig die Erzeugungsleistung von EE-Anlagen begrenzt oder…

Weiterlesen mit ZFK Plus

Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten

Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In