Aus für Preisobergrenze: Wie es am Regelarbeitsmarkt jetzt weitergeht
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Knapp ein Jahr war die Preisobergrenze von 9999,99 Euro pro MWh am Regelarbeitsmarkt in Kraft.
Rolle rückwärts am Regelarbeitsmarkt. Knapp ein Jahr nach Einführung einer Preisobergrenze von knapp 10.000 Euro pro MWh hat der Bundesgerichtshof die Regelung wieder gekippt. Das teilten die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland auf der Seite Regelleistung.de mit.
Demnach ist die Obergrenze von 20. Januar an vorerst Geschichte. Dann sind wieder Gebote im fünfstelligen Eurobereich möglich. Die technische Grenze liegt bei 99.999,99 Euro pro MWh.
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