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Wegen Rotmilan: Neue Regeln zum Bau von Windrädern

Ausgerechnet eine Grünen-Politikerin, Claudia Dalbert, verschärft in Sachsen-Anhalt aus Artenschutz-Gründen die Rahmenbedingungen für den Zubau von Windenergieanlagen.
28.11.2018

Claudia Dalbert, Sachsen-Anhalts Landesministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (Bündnis 90/Die Grünen)

 

Zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen verschärft Sachsen-Anhalt die Vorgaben beim Bau neuer Windräder. In Gebieten, in denen zum Beispiel der seltene Rotmilan brütet, sollen künftig keine Windkraftanlagen mehr genehmigt werden. Auf Flugrouten von Fledermäusen müssen sie unter bestimmten Voraussetzungen künftig nachts abgeschaltet werden.

Diese Regelungen sind in einem neuen Leitfaden zum Artenschutz an Windenergieanlagen festgelegt, wie das Umweltministerium am Dienstag mitteilte. Ressortchefin Claudia Dalbert (Grüne) stellte den Leitfaden bei einer Sitzung des Kabinetts in Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg) vor.

Anlagen sollen nach und nach verschwinden

"Für den Rotmilan tragen wir eine besondere Verantwortung hier im Land", sagte Dalbert. Der Bestand nehme weiter ab. Die neuen Regeln sollen helfen, tödliche Kollisionen der Tiere mit den Rotoren zu vermeiden. Eine Karte in dem Leitfaden weist 15 solcher Gebiete aus; die größten liegen zwischen Oschersleben und Halberstadt sowie zwischen Schönebeck und Bernburg. Für bestehende Anlagen gilt nach Angaben des Ministeriums Bestandschutz. Die Windräder sollen aber nach Ablauf der Betriebsgenehmigungen nach und nach aus den betroffenen Gebieten verschwinden.

Ziel sei, Artenschutz und Windenergie zusammenzubringen, betonte Dalbert. "Wir brauchen die Energiewende, um unser Klima zu schützen. Unser Ziel sind 100 Prozent erneuerbare Energien." Gleichzeitig müsse die Vielfalt der Tierarten erhalten und geschützt werden. "Es muss uns gelingen, die Energiewende so zu gestalten, dass wir die vor allem durch uns selbst schon gefährdete Artenvielfalt dafür nicht opfern." (dpa/al)