Strom

Westnetz und Technisches Hilfswerk kooperieren für den Ernstfall

THW unterstützt im Katastrophenfall bei Notstromversorgung und Instandsetzung von technischen Anlagen.
23.07.2023

Von rechts: Für die Kooperationsvereinbarung trafen sich in dieser Woche die Landesbeauftragten des THW Nicolas Hefner für Nordrhein-Westfalen und Manuel Almanzor für Bremen, Niedersachsen, mit Patrick Wittenberg, Geschäftsführer der Westnetz, am Westnetz-Standort in Wesseling im Rhein-Erft-Kreis.

Um für den Fall von großflächigen Ausfällen der Strominfrastruktur noch besser vorbereitet zu sein, haben die Landesverbände Nordrhein-Westfalen sowie Bremen, Niedersachsen des Technischen Hilfswerks (THW) und der Verteilnetzbetreiber Westnetz GmbH eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Die Zusammenarbeit zwischen Westnetz und THW umfasst den regelmäßigen Wissens- und Erfahrungsaustausch, die gemeinsame Planung und Umsetzung von Maßnahmen in Not- und Krisensituationen sowie Weiterbildungs- und Übungsmaßnahmen.Von der fachlichen Zusammenarbeit sollen besonders die THW-Fachgruppen Elektroversorgung und Infrastruktur profitieren. Reibungslose Abläufe sind bei großflächigen Störungen noch wichtiger als bei kleinen Ereignissen.

Details der Zusammenarbeit

„Wie schwerwiegend der Ausfall der Energieversorgung sein kann, haben die Menschen vor zwei Jahren in den Hochwassergebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erfahren müssen. Hier ist es uns gelungen, die Versorgung innerhalb weniger Tage wieder aufzubauen – durch die enge Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und zahlreichen Helfer*innen. Um diese Zusammenarbeit noch besser zu koordinieren und im Ernstfall noch schneller handeln zu können, haben wir mit dem THW diese wichtige Kooperation vereinbart. Das gemeinsame Ziel ist, die Auswirkungen für die Bevölkerung bei künftigen Krisen möglichst geringzuhalten“, sagt Patrick Wittenberg, Geschäftsführer der Westnetz.

Sollten die Ressourcen der Westnetz bei größeren Krisenfällen nicht ausreichen, kann das THW beispielsweise Notstromaggregate zur Verfügung stellen oder bei der Erschließung unwegsamen Geländes unterstützen. Dabei gilt stets der so genannte Bundesvorbehalt, also der Vorrang von Anforderungen anderer Behörden im Rahmen der Amtshilfe. Die Kooperationsvereinbarung gilt für das gesamte Netzgebiet der Westnetz in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Für Westnetz ist der THW-Landesverband Nordrhein-Westfalen der Hauptpartner, da der weitaus größere Versorgungsbereich in seiner Zuständigkeit liegt. (sg)