Entsorgung

Umweltministerium will Altbatterie-Rückgaben verbessern

Dafür hat das Ministerium einen Gesetzentwurf zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung veröffentlicht. Die Rückgabemöglichkeiten für Altbatterien an kommunalen Wertstoffhöfen werden erweitert.
13.05.2024

In Zukunft sollen Wertstoffhöfe auch Altbatterien von E-Bikes zurücknehmen.

 

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung an die neue EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) vorgelegt. Die Verordnung sieht einen EU-weit nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette vor. Die EU-BattVO ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und seit 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht in Deutschland.

Ziel der neuen Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens in Europa für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien während des gesamten Lebenszyklus. Hierfür werden Regelungen zur Beschränkung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen, wie zum Beispiel Schwermetallen, das Design, die Kennzeichnung, die Konformität und die Sorgfaltspflichten für Batterien sowie zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien, festgelegt.

Gut funktionierende Rücknahmesysteme

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetztentwurf sieht vor, bisher gut funktionierende Strukturen, beispielsweise im Bereich der Geräte-Altbatterieentsorgung, auszuweiten. Derzeit werden die Pflichten der Hersteller bei Geräte-Altbatterien durch kollektive Systeme erfüllt. Dieses Vorgehen soll auch auf Altbatterien aus sogenannten leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes oder E-Scootern sowie auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeug-Altbatterien, ausgeweitet werden.

Der Gesetzesentwurf verbessert zudem die Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher:innen. Sie sollen die Möglichkeit haben, zusätzlich zu sämtlichen Geräte-Altbatterien auch die ausgedienten Batterien von zum Beispiel E-Bikes und E-Scootern am kommunalen Wertstoffhof zurückgeben zu können.

Höhere Sammelmengen

Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass dadurch die Sammelmengen gesteigert und so die Ziele der EU-BattVO erreicht werden können. Hierzu werde auch das derzeitige nationale Sammelziel für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent beibehalten, heißt es in einer Pressemitteilung. Ab 2027 gilt dann EU-weit ein Sammelziel von 63 Prozent.

Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. An der nun gestarteten Anhörung können sich Unternehmen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen noch bis zum 28. Mai 2024 beteiligen. (hp)