Entsorgung

Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Mitglieder

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, die Zielvorgaben für die Sammlung und das Recycling von Abfällen einzuhalten. Kein Land erreicht die Ziele.
26.07.2024

Deutschland hält zwar die Ziele für die Vorbereitung zur Wiedervewendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen ein, in anderen Bereichen wird aber gegen EU-Vorschriften verstoßen.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen alle 27 EU-Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verfehlung der Zielvorgaben für die Sammlung und das Recycling von Abfällen einzuleiten. Auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Daten haben alle Mitgliedstaaten mehrere Zielvorgaben des geltenden EU-Abfallrechts nicht erreicht.

Das betrifft die Abfallrahmenrichtlinie, die rechtsverbindliche Ziele für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen festgelegt. 18 EU-Länder – in diesem Fall ist Deutschland nicht darunter – haben für 2020 das Ziel von 50 Prozent in Bezug auf die Vorbereitung zur Wiederverwendung und zum Recycling von Siedlungsabfällen wie Papier, Metall, Kunststoff und Glas nicht erreicht.

Zu wenig Verpackungsrecycling

Parallel dazu gilt die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle für alle auf dem europäischen Markt vertriebenen Verpackungen und alle daraus resultierenden Verpackungsabfälle, unabhängig davon, wo sie verwendet werden. Bis zum 31. Dezember 2008 mussten zwischen 55 und 80 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden.

Es wurden Recyclingziele für verschiedene Materialien festgelegt, z. B. 60 Prozent für Glas, 60 Prozent für Papier und Karton, 50 Prozent für Metalle, 22,5 Prozent für Kunststoffe und 15 Prozent für Holz. Doch viele dieser Zielvorgaben wurden nicht eingehalten, wie die EU-Kommission mitteilt.

Probleme bei Elektro-Altgeräten

Darüber hinaus schreibt die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte die getrennte Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor und legt Ziele für deren Sammlung, Verwertung und Recycling fest.

Die jährlich zu erreichende Mindestsammelquote je Mitgliedstaat beträgt 65 Prozent des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei Vorjahren im betreffenden Mitgliedstaat in Verkehr gebracht wurden, oder alternativ dazu 85 Prozent der auf dem Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten habe es versäumt, genügend Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt zu sammeln, sodass das EU-Sammelziel verfehlt wurde.

Frist von zwei Monaten

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Umsetzungsbemühungen intensivieren, um den oben genannten Verpflichtungen nachzukommen, so die Kommission. Hierzu könnten sich die Mitgliedstaaten auf die länderspezifischen Empfehlungen des Abfall-Frühwarnberichts 2023 stützen. Dies werde den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, die künftigen Ziele für 2025, 2030 und 2035 zu erreichen, die mit den jüngsten Änderungen der EU-Abfallvorschriften festgelegt wurden.

Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an die 27 Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten reagieren und die von der Kommission festgestellten Mängel beheben müssen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten. (hp)