Karriere

Ende der Steinzeit – digitale Arbeitsverträge kommen

Der Gesetzgeber will noch in diesem Jahr den Weg für schlankere Abläufe und eine modernere Arbeitsweise im Personalbereich freimachen. Ein Gastbeitrag von Nicole Elert und Sebastian Schepp von PwC.
14.08.2024

Der Bundestag muss noch zustimmen: Dann bedürfen Arbeitsverträge nicht mehr der Schriftform.

 

Das Nachweisgesetz (NachwG) aus dem Jahr 1995 führte lange ein Schattendasein und war vorrangig Experten bekannt. Denn der Arbeitsvertrag als solcher unterliegt keiner Form. Die Schriftform für den Vertrag wird erst bedeutsam, wenn einzelne Vertragsbestandteile (z.B. zur Befristung oder für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot), die zwingend der Schriftform bedürfen, vereinbart werden sollen.

Mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie stellten daher eine Vielzahl an Personalabteilungen in Kenntnis des fehlenden Schriftformbedarfes für den Arbeitsvertrag auf digitale Dokumente und Prozesse um. Eine…

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