Deutschland

Bund, Länder und Wirtschaft stärken Rückgewinnung von Phosphor

Ab 2029 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm in Deutschland Pflicht. Allerdings fehlen noch viele Voraussetzungen dafür. Das wollen die Partner nun gemeinsam angehen.
22.08.2024

Viele Abwasserentsorger beschäftigen sich mit dem Thema Phophorrecycling und führen Pilotvorhaben durch. Im Bild die Halle für das Phosphor-Recycling-Projekt Amphore des Ruhrverbands.

 

Die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung ab 2029 wurde bereits 2017 gesetzlich in der Klärschlammverordnung verankert. Um die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern, haben das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie dreizehn Bundesländer, Verbände und Unternehmen am Mittwoch eine Gemeinsame Erklärung  zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm veröffentlicht.

Sie basiert auf den Ergebnissen eines Branchendialogs, der vom Bundesumweltministerium am 6. Mai in Berlin ausgerichtet wurde. Dabei wurden grundlegende Hindernisse für eine Umsetzung der Phosphorrückgewinnung ab 2029 identifiziert.

Viele offene Fragen

Dazu zählen fehlende langfristige Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm und Fragen der Finanzierung über die Abwassergebühren. Auch bei der rückholbaren Ablagerung von Klärschlamm-Verbrennungsaschen sind noch zahlreiche technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen zu beantworten.

Erst nach abschließender Klärung dieser können sich die Deponiebetreibenden einbringen. Das Bundesumweltministerium wird diese Fragen in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, den Ländern und betroffenen Verbänden klären.

Anpassung des Düngemittelrechts

Daneben wurde der Reifestand der Technologien zur Phosphorrückgewinnung diskutiert und festgestellt, dass dieser weit genug entwickelt ist, um bei entsprechender Weiterentwicklung eine Umsetzung zu ermöglichen.

Um die Verwendung des rückgewonnenen Phosphors als Düngemittel sicherzustellen, wird in Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums das nationale Düngemittelrecht überprüft und angepasst, soweit die Wirksamkeit von zurückgewonnenem Phosphor als Düngemittel gewährleistet ist und der bestehende Schutz für Böden und Gewässer nicht abgesenkt wird.

Skizzierung von Lösungsansätzen

In der Gemeinsamen Erklärung haben sich die Unterzeichnenden verpflichtet, die Herausforderungen für die tatsächliche Umsetzung gemeinschaftlich anzugehen. Darin werden folgende Lösungsansätze in Form eines übergreifenden Handlungsrahmens definiert:

  • Ausbau der Anlagenkapazitäten zur Phosphorrückgewinnung,
  • sofortiger Beginn von Planung und Umsetzung zum Anlagenbau bei allen betroffenen Klärschlammerzeugenden,
  • Klärung der Möglichkeit zur Umlage der Phosphorrückgewinnungs-Kosten auf die Abwassergebühren vor 2029 und erforderlichen Investitionssicherheit durch Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm und
  • Nutzung der rückholbaren Ablagerung von Klärschlammverbrennungsaschen nur in Ausnahmefällen. Vor allem bei diesem Aspekt bestehen auch noch offene technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen.

Um die offenen Fragen zu klären und die Fortschritte zu begleiten, soll eine Arbeitsgruppe der Länder unter Vorsitz des Landes Berlin gegründet werden. Zudem soll der Stand der Umsetzung durch jährliche Berichte der Länder und eine Fortsetzung des Branchendialogs in 2026 und 2028 überprüft werden.

Voraussetzungen für Kreislaufführung

Es sei gut, „gemeinsam an den technischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu arbeiten, damit es gelingt, ab 2029 Phosphor noch besser zurückzugewinnen und im Kreislauf zu führen“, sagte Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder.

Landwirtschaftsstaatssekretärin Silvia Bender betonte: "Zwar bieten nationale und EU-Regeln heute bereits viele Möglichkeiten zur Rückgewinnung des Nährstoffes aus Klärschlamm. Aber wir müssen auch sicherstellen, dass wir Phosphor insgesamt optimal nutzen.“

Die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung

Die Unterzeichnenden der Gemeinsamen Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm sind BMUV und BMEL sowie die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Zu den Unterzeichnenden gehören außerdem der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband Boden, die Deutsche Phosphor-Plattform, die Interessengemeinschaft Deutsche Deponiebetreiber, Compo Expert, EEW Energy from Waste und EuPhoRe.  (hp)