Deutschland

CO2-Bepreisung für Müllverbrennung ab 2023

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Die CO2-Bepreisung gilt künftig auch, wenn Abfälle verbrannt werden. Der VKU äußerte abermals heftige Kritik an dem Gesetzentwurf.
13.07.2022

Der VKU befürchtet eine Verteuerung der Abfallgebühren.

Ab dem kommenden Jahr geht der Brennstoffemissionshandel in Deutschland in den Normalbetrieb über. Mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wird die CO2-Bepreisung auf alle fossilen Brennstoffemissionen ausgeweitet – Kohle- und Abfallbrennstoffe werden einbezogen.

Die nationale CO2-Bepreisung sei ein wichtiges Instrument, um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen und solle sicherstellen, dass die vorgegebenen Emissionsbudgets eingehalten werden, teilte die Bundesregierung mit.

Emmissionsbudget sinkt jährlich

Seit dem Start des nationalen Emissionshandels im Januar 2021 waren während der Einführungsphase in den Jahren 2021 und 2022 zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mit einem CO2-Preis nach dem BEHG belegt. Die CO2-Bepreisung von Kohle und Abfällen war aber von Anfang an vorgesehen. Es mussten jedoch zunächst Regeln für die Berichterstattung und somit die Bepreisung entwickelt werden.

Der Gesetzentwurf setzt die neuen Vorgaben nun um. Mit der Änderung des BEHG sind nun alle fossilen Brennstoffemissionen – inclusive des Mülls – Bestandteil des nationalen Emissionsbudgets. Dieses Budget muss nach den Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung jährlich und kontinuierlich sinken.

Bedenken des VKU

Der VKU hatte den Entwurf zum BEHG schon im Vorfeld heftig kritisiert und erneuerte dies angesichts der Kabinettsentscheidung. „Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass in der aktuellen Krisensituation eine CO2-Bepreisung auf Müllverbrennung beschlossen wird, obwohl damit keine klimapolitische Lenkungswirkung wie beispielsweise in der Energiewirtschaft erzielt werden kann“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
 
Der Gesetzentwurf führe zu einer Steigerung der Abfallgebühren. „Circa eine Milliarde Zusatzkosten könnten mit der Ausweitung des CO2-Preises auf Abfälle auf die Bürger:innen zukommen – pro Jahr!“, stellte Liebing fest. Diese Belastung würde von Jahr zu Jahr entsprechend der BEHG-Preistreppe immer weiter steigen, obwohl steigende Abfallgebühren keinen Anreiz für CO2-Einsparungen bieten können.

Abfallexporte statt Recyling

Der Kabinettsentwurf habe, statt Langlebigkeit der Produkte, Mehrwegverwendung und ihre Recycelbarkeit zu fördern, Abfallexporte in Länder mit qualitativ minderwertigen Behandlungsanlagen zur Folge, mit dem Ergebnis steigender Deponiemengen und Methanemissionen, mahnte Liebing. „Denn der Abfall sucht sich – leider – immer den billigsten Weg.“
 
Der Verband hofft nun, dass  die Bundestagsabgeordneten in den parlamentarischen Beratungen dafür sorgen, dass „diese Kabinettsentscheidung nicht zum Gesetz wird“. (hp)