E-Mobilität

Neue Regeln für E-Scooter geplant

Neue Fahrzeuge müssen Blinker bekommen. Zahlreiche Vorschriften sollen denjenigen für Radfahrer angeglichen werden.
30.07.2024

Die Regeln für E-Scooter sollen denjenigen für Radfahrer angeglichen werden.

Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, soll es aber noch dauern.

Das Verkehrsministerium legte konkret einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer Vorschriften vor. Es geht dabei auch um sogenannte verhaltensrechtliche Regelungen. Das bedeutet im Kern: Die Regelungen zu E-Scooter sollen, wo es möglich ist, denen zum Radverkehr angeglichen werden.

„Radverkehr frei“ gilt auch für E-Scooter

Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und in besonderem Maße auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.

Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später.

In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen beispielsweise prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.

Blinker verpflichtend

Neu soll auch sein, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Gelten soll das laut Entwurf von Anfang 2027 an. Nach einer Marktanalyse zeichne sich der Trend ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend schon standardmäßig über Blinker verfügen.

In einer wissenschaftlichen Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern hieß es dazu, viele Nutzer empfänden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte es, dass es künftig verbindliche Blinker bei Neufahrzeugen geben solle. Auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.

ADAC fordert besseren Opferschutz

Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der bisher fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe bisher aufgrund ihrer Geschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin. „Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten.“

Der Fachverband Fachverband Fußverkehr Deutschland (FUSS e.V.) sprach generell von einer „groben Attacke“ auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren. Wissing wolle außerdem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe.

Länder und Verbände können bis 9. August Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen. (dpa/wa)