ÖPNV

Südwest-Kommunen können ÖPNV-Abgabe erheben

Monatelang haben Grüne und CDU über ein Mobilitätsgesetz in Baden-Württemberg verhandelt. Nun steht die Einigung.
19.07.2024

Mit dem neuen Mobilitätsgesetz können Kommunen in Baden-Württemberg künftig eine Abgabe für den Nahverkehr erheben, müssen den Bürgern aber im Gegenzug ein ÖPNV-Guthaben zur Verfügung stellen.

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen Grünen und CDU will die Landesregierung von Baden-Württemberg das Mobilitätsgesetz von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) auf den Weg bringen. Es soll in den kommenden Tagen im Kabinett verabschiedet werden. „Mit dem Mobilitätsgesetz setzen wir einen weiteren Baustein aus dem Koalitionsvertrag um, der uns beim Klimaschutz voranbringt“, sagte Hermann.

Das Gesetz schafft die Grundlage für die Einführung eines Mobilitätspasses. Damit will das Land den Kommunen die Möglichkeit geben, mit einer Nahverkehrsabgabe den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs zu finanzieren.

Abgabe zahlen, ÖPNV-Guthaben bekommen

Im Gegenzug für die Abgabe müssen die Bürgerinnen und Bürger ein Guthaben für die Nutzung des ÖPNV vor Ort erhalten. Das könnten sie für den Kauf von Zeitkarten einlösen. Um den Mobilitätspass einführen zu können, muss in der Kommune allerdings bereits ein ausreichendes ÖPNV-Angebot vorhanden sein.

Auf Druck der CDU wurde beim Mobilitätspass allerdings auch abgespeckt. Im ersten Entwurf des Gesetzes war als eine Möglichkeit für Kommunen auch eine Citymaut und eine Abgabe für Arbeitgeber vorgesehen. Nun sollen nur entweder alle Einwohner oder auch nur die Fahrzeughalter zur Kasse gebeten werden können.

CDU lobt „schlankeres Gesetz“

Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Dörflinger, sprach von einem deutlich schlankeren Gesetz. „Ein Flickenteppich von verschiedenen Abgaben und zusätzliche Belastungen für die Arbeitgeber hätten nicht in die heutige Zeit gepasst.“

Zudem sieht das Gesetz vor, dass künftig in allen Stadt- und Landkreisen sogenannte Radkoordinatoren für durchgängige und sichere Radnetze sorgen sollen. Diese sollen etwa die Gemeinden bei der Planung, beim Bau und beim Erhalt von Radwegen unterstützen.

Städte und Gemeinden sollen außerdem künftig mithilfe von Scan-Fahrzeugen Parkbereiche kontrollieren und Falschparker erfassen dürfen. Das ermögliche eine effizientere Kontrolle des Parkraums, so Hermann.  (dpa/wa)