Deutschland

BMP-Greengas-Insolvenz: VKU fordert Ausnahmeregelung für betroffene Stadtwerke

Der Verband schlägt eine Änderung des EEG vor. Diese soll den befristeten Einsatz von Erdgas ermöglichen, ohne dass die Förderfähigkeit der Anlagen beeinträchtigt wird.
05.09.2023

Vielen Stadtwerken drohen nach der Insolvenz des Biomethanhändlers hohe Schäden, wenn sie auf die von BMP Greengas zugesagten Biomethan-Lieferungen verzichten müssen.

Durch den Ausfall der von BMP Greengas vertraglich zugesagten Biomethan-Lieferungen droht zahlreichen Betreibern von Blockheizkraftwerken eine wirtschaftliche Notsituation, warnt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Pressemitteilung.

Der VKU schlägt deshalb eine befristete Ausnahmeregelung zum vorübergehenden Einsatz von fossilem Erdgas anstelle von Biomethangas bei der Strom- und Wärmeerzeugung vor.

Konkret plädiert der Verband für eine Ergänzung des Paragraphen 25 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor.

"Förderfähigkeit nach dem EEG sollte erhalten bleiben"

„Um weitergehende wirtschaftliche Schäden zu begrenzen und um dauerhafte Stilllegungen dieser betroffenen EEG-Anlagen zu vermeiden, muss den Anlagenbetreibern zugestanden werden, vorübergehend fossiles Erdgas zur Strom- und Wärmeerzeugung einzusetzen“, sagte Liebing.

Die Förderfähigkeit nach dem EEG solle in diesem Fall erhalten bleiben. Durch eine Gesetzesergänzung könnten die negativen Folgen der BMP-Greengas-Pleite bei den Kunden und damit für die Wärmewende abgefedert werden.

"Betroffene Stadtwerke müssen ein Desaster ausbaden"

„Die BMP-Greengas-Insolvenz hat das Potenzial, die Wärmewende auszubremsen. Betroffene Stadtwerke müssen ein Desaster ausbaden, das sie nicht zu verantworten haben, und dies möglicherweise zulasten notwendiger Investitionen zum Erreichen der Klimaziele. Die Vorreiter der Wärmewende, die frühzeitig auf Biomethan gesetzt haben, werden bestraft“, kritisierte Liebing. Deshalb sei eine befristete Ergänzung des EEG nun ein wichtiges Signal für die betroffenen Unternehmen, um zumindest einen Teil des Schadens abzufedern.

Schadensrisiko liegt bei mindestens 200 Mio. Euro

Vielen Stadtwerken drohen nach der Insolvenz des Biomethanhändlers hohe Schäden, wenn sie auf die von BMP Greengas zugesagten Biomethan-Lieferungen verzichten müssen. Mindestens 200 Millionen Euro Schadensrisiko stehen bei rund 50 Stadtwerken im Raum. Auch die bisherige Zurückhaltung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG – dem Mutterkonzern von BMP Greengas – und dem EnBW-Hauptaktionär, dem Land Baden-Württemberg, stößt bei den Anlagenbetreibern laut VKU weiterhin auf Unverständnis. 

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte am 1. August wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen des angeschlagenen Biomethanhändlers BMP Greengas GmbH eröffnet.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung soll die Sanierung und den Fortbestand der mittelbaren EnBW-Tochter sichern. Den Löwenanteil der Sanierung müssen die Stadtwerkekunden stemmen. Da der Biomethanhändler seine Mengen langfristig verkauft, aber nicht entsprechend eingedeckt und abgesichert hatte, wurden in den vergangenen Wochen viele Lieferverträge angepasst. Viele Kommunalversorger verzichteten dabei auf signifikante, zugesagte Mengen und müssen zudem massive Preiserhöhungen in Kauf nehmen.

(hoe)