Deutschland

Olaf Lies bleibt Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur

Der Niedersächsischen Wirtschaftsminister ist schon länger Mitglied im Beirat. Auch seine Stellvertreterin wurde erneut gewählt.
01.07.2024

Olaf Lies (SPD), Wirtschaftsminister von Niedersachsen, spricht bei einer Veranstaltung zum Baubeginn einer Anlage für die Produktion von Wasserstoff im Braker Hafen.

Der Beirat bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) habe am Montag den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) mit großer Mehrheit für zwei weitere Jahre zum Vorsitzenden gewählt, das teilte die BNetzA mit.

Zugleich wurde Ingrid Nestle (Grüne), Mitglied des Deutschen Bundestages, ebenfalls für zwei weitere Jahre zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

„Wir stehen vor großen, so noch nicht dagewesenen Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende, beim Ausbau der Netze und bei der Digitalisierung“, sagte Lies nach seiner Wahl. „Personelle Kontinuität im Vorsitz des Beirates kann dabei helfen, die wichtigen Aufgaben der Bundesnetzagentur optimal zu begleiten.“

„Neben der Energiewende stehen Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung und eine zeitgemäße Gewährung von Frequenzen ganz oben auf der Agenda. Denn wir müssen unser Land neu aufstellen für eine gute Zukunft, und dazu gehört auch eine möglichst gute Mobilfunkversorgung auch in der Fläche. Zu alledem leistet der Beirat einen wichtigen Beitrag als Scharnier zwischen Politik und Behörde“, so Lies weiter.

Seit 2013 im Beirat

Der SPD-Politiker ist seit November 2022 Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Zuvor war Lies fünf Jahre lang Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.

Er leitet den Beirat bei der Bundesnetzagentur seit 2020 und ist bereits seit Juni 2013 Mitglied dieses Gremiums.

Beirat als Beratungsgremium

Laut BNetzA agiert der Beirat als politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie 16 Vertreterinnen/Vertretern der Bundesländer.

Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates berufen. Der Beirat kann Maßnahmen beantragen, die der Umsetzung der Regulierungsziele und der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunk und Postdienstleistungen dienen.

Der Beiratsvorsitzende wird für zwei Jahre gewählt. Die/der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitz müssen von jeweils einem Mitglied des Deutschen Bundestages und einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates besetzt werden. (pfa)