OVG-Entscheidung: RWE darf abbaggern - Proteste angekündigt
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Der Konzern RWE darf ein Grundstück am Braunkohletagebau Garzweiler abbaggern und dafür Vorbereitungsmaßnahmen treffen.
Bild: © Sebastian Willnow/dpa
Der Tagebaubetreiber RWE Power darf ein Grundstück am Braunkohletagebau Garzweiler abbaggern und dafür Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Diesen Beschluss veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag und wies den Eilantrag eines Hofbesitzers und zweier Mieter in dem Örtchen Lützerath am Rand des Tagebaus zurück. Sie hatten sich vergeblich gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke eingewiesen wurde. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp…
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