Recht & Regulierung

Preisbremsen womöglich verfassungswidrig

Von der Regierung in der Energiekrise abgeschöpfte Gewinne beschäftigen das Bundesverfassungsgericht. Für die Erneuerbarenbranche könnte das bares Geld bedeuten.
04.07.2024

Die Gewinnabschöpfung landet vor Gericht in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht prüft das Vorgehen der Bundesregierung während der Energiekrise. Geklärt werden soll, ob sogenannte "Überschusserlöse" von Grünstromerzeugern überhaupt hätten "abgeschöpft" werden dürfen.

Nur fünf Prozent aller Beschwerden

Das Karlsruher Gericht habe jetzt die Beschwerden von 22 Unternehmen "zur Entscheidung" angenommen, teilte es mit. Dieses Verfahrensstadium würden weniger als fünf Prozent aller Verfassungsbeschwerden erreichen, heißt es von Lichtblick. Der Ökoenergieanbieter ist einer der Beschwerdeführer.

Aus dessen Sicht, war die Maßnahme weder mit der Finanzverfassung noch den Grundrechten vereinbar. "Nicht die Erneuerbare-Energien-Anlagen haben die Preise im Jahr 2022 in die Höhe getrieben, sondern die Gas- und Kohlekraftwerke", moniert Lichtblick. Erneuerbare hätten die Preise sogar gedämpft.

In der Zeit von Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 hat die Regierung Einnahmen von Wind-, Solar- und Biomasseanlagen teilweise abgeschöpft, um die Preisbremse mitzufinanzieren und Endverbraucherinnen sowie -verbraucher zu entlasten. Gaskraftwerke waren von der Abschöpfung ausgenommen.

In vielen Fällen hätten sich Anlagen dadurch nicht länger wirtschaftlich betreiben lassen. Lichtblick zufolge ist Betreibern bei besonders hohen Börsenpreisen die gesamte EEG-Vergütung entgangen. Seine Beschwerde hatte das Unternehmen im März 2023 eingereicht.

Verhandlung im September

Den Verhandlungstermin hat das Bundesverfassungsgericht auf den 24. September dieses Jahres gelegt. Dann soll mündlich über die "Abschöpfung von Überschusserlösen nach dem Strompreisbremsegesetz" verhandelt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können nach vorheriger Anmeldung daran teilnehmen. (dz)