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Im Netzwerk den Einstieg in die Nachhaltigkeits-Berichterstattung meistern

Künftig müssen zahlreiche Stadtwerke einen Nachhhaltigkeitsbericht erstellen. Ein neues Format unterstützt die Branche in Kleingruppen bei dem Einstieg und den ersten Schritten in das komplexe Thema.
20.09.2023

Einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen ab 2026 alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und entweder einer Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro oder einem Umsatz von mindestens 40 Mio. Euro.

Ab 2026 müssen viele Stadtwerke erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – und zwar für das Geschäftsjahr 2025. Das ist in der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt, die eine Ausweitung der Berichtspflicht mit sich bringt.
 
„Für Stadtwerke ist ein frühzeitiger Start in die Nachhaltigkeitsberichterstattung empfehlenswert, weil die Anforderungen der CSRD mit vielen anstehenden Aufgaben der Transformation verknüpft werden können“, sagt Vera Schürmann, Geschäftsführerin des Beratungsunternehmens Green Navigation.

Dies beziehe sich zum Beispiel auf die kommunale Wärmeplanung, die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes  oder den Ausbau erneuerbarer Energien.

"Längere Anlaufzeit einplanen"

„Der Einstieg in die Thematik und der Prozessaufbau wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Besonders kleinere und mittlere Stadtwerke werden dabei an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen“, so Schürmann. Deshalb sollte man mit Rücksicht auf die eigene Personaldecke eine längere „Anlaufzeit“ einplanen.
 
Einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen ab 2026 alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten und entweder einer Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro oder einem Umsatz von mindestens 40 Mio. Euro.

"Wertvolle Synergien durch schrittweises, gemeinsames Vorgehen"

Schürmann empfiehlt den betroffenen Energieversorgern, bei der Erschließung des komplexen Themas zu kooperieren und ihr Know-how zu bündeln. „In zahlreichen Themenfeldern der Energiewirtschaft haben sich Arbeitsgruppen, Netzwerke und Initiativen als sehr erfolgreich erwiesen", sagt Schürmann.

Aufgrund vergleichbarer Strukturen und Abläufe würden sich konkrete Ansätze, wie zum Beispiel die Erstellung einer Muster-Leitlinie, eines Ablaufplans oder eines Leitfadens für die Wesentlichkeitsanalyse, ergeben. Ein gemeinsames schrittweises Vorgehen biete wertvolle Synergien und die Ergebnisse könnten direkt in der Praxis eingesetzt werden.

"Gemeinsame Entwicklung eines Weges von der Theorie in die Praxis"

Unter dem Namen „Co-Creation Group CSRD für EVU“ hat deshalb Green Navigation ein eigenes Format entwickelt, um Energieversorger bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen.

„Unter Co-Creation Group verstehen wir die gemeinsame Entwicklung eines Weges von der Theorie in die Praxis. Mit unseren Energieeffizienznetzwerken haben wir die Erfahrung gemacht, dass es wesentlich einfacher und schneller geht, neue Themenbereiche gemeinsam zu erschließen, in der Praxis umzusetzen und sich über die Erfahrungen der Umsetzung auszutauschen“, ergänzt Schürmann.

Deshalb sei man auf die Idee gekommen, diese Methode für die Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verwenden.

"Stadtwerke sollen befähigt werden, Weg selber zu gehen"

In kleinen Gruppen von bis zu 15 Unternehmen sollen in monatlichen Webinaren die einzelnen Schritte erarbeitet werden. Für den fachlichen Input sorgt Green Navigation und unterstützt die TeilnehmerInnen zusätzlich bei individuellen Anforderungen, heißt es weiter.

Ziel sei es, in der Co-Creation Group die einzelnen Umsetzungsschritte gemeinsam auf die Struktur und Tätigkeit eines Stadtwerks auszurichten. Die ganze Branche steht hier am Anfang und muss sich einen Weg durch den „Nachhaltigkeitsdschungel“ bahnen.

Die Teilnehmer sollen befähigt werden, „den Weg selbst zu gehen“ anstatt umfassende individuelle Beraterleistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

"Erste Schritte der Berichterstattung ableiten"

Auch wenn die sektorspezifischen Berichtspflichten noch nicht vollständig finalisiert seien, die sektorunabhängigen Standards aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sind bereits bekannt. Auf Basis dieser Vorgaben könnten die ersten Schritte der Berichterstattung abgeleitet werden.

„Als Auftakt ist es sinnvoll, intern eine gemeinsame Basis zu schaffen und eine Nachhaltigkeitsleitlinie festzulegen. Alle betroffenen Unternehmenseinheiten sollten sensibilisiert und direkt zu Beginn in den Prozess eingebunden werden.“ erläutert Verena Gebhardt, Spezialistin für Nachhaltigkeit bei der Green Navigation.

Im Anschluss gelte es, die Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, um die späteren Berichtsinhalte und somit den Datenbedarf der einzelnen Unternehmen festzulegen und zu systematisieren.  (hoe)