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Lieferketten: Das sind die menschenrechtlichen Risiken für die Energiebranche

Der Branchendialog Energiewirtschaft legt ein erstes Papier vor. Es soll Unternehmen auf die menschenrechtlichen Risiken in ihren Geschäftsfeldern aufmerksam machen.
18.09.2023

Demokratische Republik Kongo: Ein Mann arbeitet in einer Mine bei Nzibira auf der Suche nach Mineralien und Erzen.

Menschenrechte sollen weltweit gelten, deshalb schauen auch deutsche Unternehmen verstärkt auf ihre Lieferketten. Am 13. September veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dazu nun erste Ergebnisse des Branchendialogs Energiewirtschaft.

In der neuen Publikation erhalten Unternehmen der Energiewirtschaft Hinweise darauf, wo in ihren Geschäftsfeldern mögliche menschenrechtliche Risiken existieren. Berücksichtigt werden die besonders für die Energiewende relevanten Sparten Photovoltaik, Batteriespeicher, Windenergie, Erdgas, Stromnetze und Wasserstoff.

„Mit der Publikation haben die Mitglieder des Dialogs wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, die allen Unternehmen in der Branche zugutekommt und die Basis für die Entwicklung konkreter Maßnahmen sein wird,“ sagte Lilian Tschan, Staatsekretärin im BMAS.

Wolff: Gemeinsam Druck auf Vorlieferanten machen

Die weltweiten Lieferketten seien sehr komplex, die zur Verfügung stehenden Informationen teilweise lückenhaft und die Einflussmöglichkeiten vor allem von kleinen und mittleren Energieversorgern auf Lieferanten und deren Vorlieferanten seien begrenzt, erläutert Marie-Luise Wolff, Vorstandsvorsitzende der Entega. „Deshalb ist der Branchendialog so wichtig. Wir bündeln hier das Know-how von verschiedenen Stellen.“

Außerdem könne man gemeinsam als Branche deutlich mehr Einfluss auf Vorlieferanten nehmen, als einzelne Unternehmen dies tun könnten.

Der im Januar 2023 begonnene Branchendialog gehe auf eine gemeinsame Initiative von Entega und EnBW mit Unterstützung des BDEW zurück.

Er hat 21 Mitglieder, zu denen Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen, das Deutsche Institut für Menschenrechte sowie das BMAS zählen. Betreut wird er von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Mainova: Menschenrechte gehören zum Selbstverständnis eines regionalen Energieversorgers

Auch die Mainova beteiligt sich am Branchendialog. „Menschenrechte und Umwelt aktiv zu schützen, ist fester Bestandteil aller Geschäftsaktivitäten und Entscheidungen bei Mainova“, sagt Ferdinand Huhle, Presssprecher der Mainova. „Dies entspricht unserem Selbstverständnis als verantwortungsbewusster regionaler Energieversorger.“

Es seien insbesondere praktikable Regelungen sowie konkrete und angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen ausschlaggebend dafür, dass die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten auch im Sinne des Gesetzes nachkommen könnten.

Mainova hat Menschenrechtsbeauftragte

Um ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachzukommen, habe die Mainova unter anderem potenzielle Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette analysiert, ein Beschwerdeverfahren eingerichtet sowie eine Grundsatzerklärung veröffentlicht. Außerdem beschäftige das Unternehmen eine Menschenrechtsbeauftragte, die die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entsprechend der gesetzlichen Anforderungen steuert und überwache.

Die Arbeit des Branchendialogs Energiewirtschaft ist noch nicht beendet. Der nächste Meilenstein des Branchendialog Energiewirtschaft soll die Entwicklung von Konzepten für konkrete Präventions- und Abhilfemaßnahmen bis Ende 2023 sein.

(pfa)