Gericht: Lieferstopp unzulässig – Gasunternehmen muss Kunden weiter versorgen
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Eine Reihe von Energieanbietern kündigte in den vergangenen Wochen vorzeitig Kundenverträge auf.
Bild: © Pruthvi Sagar A R/Unsplash
Das Amtsgericht Bottrop (Nordrhein-Westfalen) hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass ein vom Düsseldorfer Gasanbieter Regionale Energiewerke verhängter Belieferungsstopp unzulässig ist.
Laut offiziellem Schreiben, in das die ZfK Einsicht erhielt, wird dem Unternehmen untersagt, die Energielieferung an den Kläger einzustellen. Sollte die Lieferung bereits eingestellt sein, müsse die Versorgung "unverzüglich" wieder aufgenommen werden.
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