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Staatsanwaltschaft Wuppertal sieht keine Anhaltspunkte für Subventionsbetrug

Die Strafverfolgungsbehörde lehnt die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen die Stadtwerke aus Wuppertal und Erkrath ab. Ob die Preisgleitformeln korrekt sind, bleibt aber offen.
01.08.2023

Ein Großteil der Fernwärme der Wuppertaler Stadtwerke ist Abwärme aus einem Müllheizkraftwerk in der Region (Symbolbild).

 

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal wird kein förmliches Ermittlungsverfahrens wegen Subventionsbetrugs oder anderer Delikte gegen Verantwortliche der Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG sowie der Stadtwerke Erkrath GmbH einleiten. Der Ablehnung waren laut Pressemitteilung intensive Vorermittlungen vorausgegangen.

„Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für etwaig begangene Straftaten“ habe man aber auch nach eingängiger Prüfung nicht finden können, heißt es in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Gegenstand der Prüfung sei allein gewesen, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren…

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