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SW Springe einigen sich mit Landeskartellbehörde

Grundversorgte Stromkunden erhalten im vierten Quartal und im kommenden Jahr einen Rabatt. Die Landeskartellbehörde hatte wegen des Verdachts der missbräuchlichen Preisgestaltung ermittelt.
10.08.2018

Die Stadtwerke Springe müssen ihren grundversorgten Kunden einen Rabatt gewähren.

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen hat das im vergangenen Mai angestrengte Kartellverwaltungsverfahren gegen die Stadtwerke Springe eingestellt. Die Wettbewerbshüter hatten wegen des Verdachts der missbräuchlichen Preisgestaltung gegen das Unternehmen ermittelt. Nach konstruktiven Gesprächen habe man die Bedenken der Aufsichtsbehörde ausräumen können, teilen die Stadtwerke in einer Pressemitteilung mit. Die grundversorgten Kunden erhalten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember diesen Jahres einen Rabatt von 1,7 Cent/kWh (netto). Auch im kommenden Jahr gibt es eine Ermäßigung, die Höhe hängt von der tatsächlichen Kostenentwicklung ab. Rund 8,5 Prozent der Kunden der Stadtwerke Springe sind in der Grundversorgung. (hoe)