Wasser

Bayern: Klagen gegen Düngeverordnung weitgehend erfolglos

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat drei von vier Klagen gegen die Düngeverordnung abgelehnt. In einem Fall bekommen die Bauern jedoch Recht.
23.02.2024

Das Gericht bekräftigte, dass Bayern mehr Messstellen schaffen muss.

 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat in mehreren Musterverfahren die Klagen von Bauern gegen die Düngeverordnung im Freistaat überwiegend abgelehnt. In drei von vier Verfahren habe das Gericht grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen, teilte es am Donnerstag mit.

Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Beteiligten können Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Übergangslösung für Messungen

Auch die Zahl der Messstellen sei für die Ausweisung der roten Gebiete zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Zwar muss der Freistaat noch weitere Messstellen einrichten, um die nötige Dichte an Messpunkten zu erreichen. Für die Ausweisung der roten Gebiete kann sich der Freistaat aber laut Urteil zunächst auf eine Übergangslösung berufen.

In der mündlichen Verhandlung ging es auch um das sogenannte 20-Prozent-Kriterium. Es sieht vor, dass auch große Ackerflächen komplett unter die Düngeverordnung fallen, sobald 20 Prozent davon in ein rotes Gebiet hineinragen. Auch das sei eine für die Landwirte zumutbare Einschränkung, entschied das Gericht. Da es die ausgewiesenen roten Gebiete nur geringfügig erweitere, sei die Regelung eine zulässige Vereinfachung, teilte der VGH mit.

Eine Messstelle nicht nachvollziehbar gewählt

Nur in einem der vier Verfahren gaben die Verwaltungsrichter den klagenden Landwirten Recht. Da eine Stelle zur Messung der Nitratwerte nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar gewählt worden war, entschieden sich die Richter dazu, die Düngeverordnung in dem betroffenen Gebiet für unwirksam zu erklären. «Wir sind nicht davon überzeugt, dass man dort diese Messstelle heranziehen kann», erklärte die Vorsitzende die Entscheidung des Senats.

Demnach ist nicht klar, ob die Landwirtschaft an dieser Stelle überhaupt einen Einfluss auf den Nitratgehalt hat. Ansonsten konnte der Senat bei den Messstellen demnach «keine Mängel feststellen, die sich auf die Gebietsausweisung ausgewirkt hätten», erklärte die Vorsitzende.

Landwirtschaftsministerin: Urteil schafft Klarheit

Die Kläger hatten argumentiert, dass das Netzwerk der Messstellen lückenhaft sei – und deshalb unklar sei, ob die Landwirtschaft die zu hohen Nitratwerte verursache oder andere Faktoren. Die zuständige Verwaltung dokumentiere außerdem nicht genau genug, wann und wo gemessen werde. Deshalb sahen die Anwälte dadurch das Verursacherprinzip verletzt.

Nach dem Urteil teilte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) mit, der VGH habe Klarheit geschaffen. Der Staatsregierung sei auch bewusst, dass es sowohl im Interesse der Landwirtschaft als auch der gesamten Gesellschaft mehr Messstellen brauche. «Das bleibt eine große Herausforderung für die Wasserwirtschaftsverwaltung und das Umweltministerium.» (dpa/hp)