Gasmangellage: Wasserwirtschaft ist ausgenommen
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Jedes fünfte Unternehmen der Trinkwasserversorgung – im Bild Pumpen in einem Wasserwerk – gibt an, auf Dauer nicht auf Erdgas verzichten zu können. In der Abwasserentsorgung ist dies nur jeder zehnte Betrieb.
Die Wasserwirtschaft ist als „geschützter Kunde“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zu betrachten. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) dem Verband kommunaler Unternehmen VKU mitgeteilt. Wasserver- und Abwasserentsorger würden also auch in einer Gasmangellage vorrangig gegenüber nicht geschützten Kunden weiter mit Gas beliefert.
Dafür hatte sich der VKU im Rahmen der Diskussion zur Priorisierung bei einer Gasmangellage eingesetzt. Als „geschützte Kunden“ werden Erbringer „grundlegender sozialer Dienste“ bezeichnet. Darunter…
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