Wasser

Klärwerke: Neue Reinigungsstufe kostet neun Milliarden Euro

Im September soll die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie endgültig verabschiedet werden. Eine Studie des VKU zeigt, was die vierte Reinigungsstufe für Deutschland bedeutet.
17.07.2024

Europafahnen vor der EU-Kommission in Brüssel

Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht vor, bestimmte Kläranlagen bis 2045 mit einer vierten Reinigungsstufe zur Reduzierung von Spurenstoffen aufzurüsten. Die aktuell geltende Richtlinie besteht seit 1991. Mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf will die EU-Kommission die Mindestanforderungen der Abwasserbehandlung an die aktuellen Rahmenbedingungen anpassen und die Ziele des Green Deal in das Wasserrecht integrieren.

Um herauszufinden, welche Kosten in Deutschland für die Nachrüstung zu erwarten sind und wie sich diese bis zum Jahr 2045 verteilen, hat der VKU eine Studie in Auftrag gegeben.

Die Ergebnisse im Überblick

Durch die neuen Anforderungen werden in Deutschland etwas mehr als 150 Anlagen bis 2045 nachrüstungspflichtig. Diese Zahl wird sich jedoch durch noch festzulegende Risikogebiete zusätzlich erhöhen. Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten (EW), die in solche Risikogebiete einleiten, müssen dann ebenfalls nachgerüstet werden. Die Studie geht davon aus, dass hiervon weitere 20 Prozent betroffen sind, so dass sich die Zahl auf 570 erhöht.

Der Ausbau und Betrieb der zusätzlichen Reinigungsstufen wird in Deutschland bis 2045 knapp 9 Mrd. Euro kosten. Diese Berechnung berücksichtigt den stufenweisen geplanten Ausbau bis 2024, wodurch nicht alle Kosten sofort anfallen. Da die Zahl der nachgerüsteten Anlagen erst nach und nach ansteigt, sind auch die daraus resultierenden Kosten zu Beginn der Umsetzung geringer und wachsen bis zum Ende des Umsetzungszeitraums auf ein jährliches Volumen von bis zu 860 Mio. Euro an.

Verursacherprinzip stärken

Eine weitere Neuerung ist der Beschluss, Hersteller von Arznei- und Körperpflegemitteln an den Kosten der Abwasserbehandlung zu beteiligen, die durch ihre Produkte entstehen. Geplant ist, dass mindestens 80 Prozent der Kosten für Ausbau und Betrieb der Viertbehandlung durch die erweiterte Herstellerverantwortung abzudecken. Ein längst überfälliger Paradigmenwechsel, wie Thomas Abel, Geschäftsführer der Abteilung Wasserwirtschaft beim VKU, betont.

Um die vierte Reinigungsstufe zu realisieren, sind im Wesentlichen drei Verfahrenstechniken vorgesehen: Pulveraktivkohleverfahren (PAK) bzw. Verfahren mit granulierter Aktivkohle (GAK), Ozonung und Membranfiltration. Für die Berechnung der Umsetzungsszenarien wurde in einer ersten Näherung eine Verteilung der Hauptverfahrenstechniken von 40 Prozent GAK/PAK-Filter, 40 Prozent Ozonung und 20 Prozent Membranfiltration angesetzt. (hb)

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