Nord Stream 2: Kein Kommentar zu Ausnahmeregelung
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Ursprünglich sollte die Pipeline für Erdgas aus Russland Ende dieses Jahres in Betrieb gehen. Der Bau verzögerte sich, weil bis Ende Oktober die Genehmigung einer Route um die dänische Insel Bornholm ausstand.
"Wir kommentieren das Gesetzgebungsverfahren nicht", sagte ein Sprecher des Unternehmen Nord Stream 2 am Donnerstag in Lubmin, nachdem der Bundestag eine Ausnahmeregelung von der EU-Gasrichtlinie in nationales Recht überführt hat. Noch seien keine Details bekannt.
Die Nord Stream 2 AG hatte nach eigenen Angaben im Juli eine Klage beim EU-Gerichtshof eingereicht mit der Aufforderung, die jüngste Änderung der EU-Gasrichtlinie für nichtig zu erklären. Sie wäre eine Diskriminierung, da Nord Stream 2 als einzige der bestehenden Pipeline-Investitionen von den neuen Regeln betroffen wäre, hieß es.
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