Recht & Regulierung

BGH ordnet mehr Wettbewerb um das Stuttgarter Fernwärmenetz an

Jahrelang stritten sich die Stadt Stuttgart und die EnBW darum, wem nun das Fernwärmenetz in der Landeshauptstadt gehört. Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil Licht ins Dunkel gebracht.
05.12.2023

Der BGH hat geurteilt: Das Fernwärmenetz in der schwäbischen Stadt bleibt in Besitz der EnBW.

Das Stuttgarter Fernwärmenetz bleibt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss nicht zurückgebaut werden. Vielmehr bekräftigen die Richterinnen und Richter am Dienstag, dass das Fernwärmenetz dem Karlsruher Versorger und nicht der Landeshauptstadt gehört.

Einen Anspruch auf Übereignung des Netzes hat die Stadt demnach ebenfalls nicht. Denn sie habe ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl des zukünftigen Netzbetreibers begonnen, an dem auch EnBW beteiligt ist. Dieses sei bislang nur ausgesetzt und nicht beendet. Somit sei offen, wer künftig…

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