Bundesnetzagentur erlaubt Gasnetz-Abschreibungen schon bis 2035
Mit der neuen Kanu will die Behörde für einen geordneten Rückzug aus dem Erdgas sorgen. Es gilt zu verhindern, dass die Kosten für Netzbetreiber und Kunden aus dem Ruder laufen. Doch dem VKU gehen die Pläne nicht weit genug.
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Der Ausstieg aus dem Erdgas wirft viele Regulierungs- und Finanzierungsherausforderungen auf.
Bild: © Adobe Stock/by-studio
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ihren Festlegungsentwurf zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen veröffentlicht. Die Kanu 2.0 legt fest, wie es mit der Transformation der Gasnetze weitergeht.
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