Recht & Regulierung

Schema F ist zu wenig

Branche lobt Gutachter der Eigenkapitalzins-Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf.
18.01.2018

Hörbares Aufatmen bei Betreibern von Strom- und Gasnetzen nach der gestrigen Verhandlung um den Eigenkapital-Zinssatz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Lob gab es vor allem für die „klaren und sachgerechten“ Ausführungen des Gutachters Martin Jonas und die aufmerksame Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters Wiegand Laubenstein.

So schreibt Anwalt Stefan Missling von der Kanzlei Becker Büttner Held, die einen Großteil der Kläger vertreten hatte: „Die bereits im schriftlichen Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellten Fehler der Bundesnetzagentur bei der Ermittlung der Eigenkapital-Zinssätze konnten nach unserem Eindruck in der mündlichen Verhandlung voll bestätigt werden. Mehrfach monierte der Sachverständige, die Behörde dürfe nicht nach Schema F vorgehen, sondern müsse auch aktuelle Rahmenbedingungen auf den Kapitalmärkten beachten.“

Blick nur in den Rückspiegel reicht nicht

„Sehr zufrieden“ zeigt sich auch Michael Seidel, Regulierungsexperte beim Aachener BET Büro für Energiewirtschaft und technische Planung. Die Verhandlung habe gezeigt, dass es die „richtige“ Methode nicht gibt – erst recht nicht, wenn sie keine Zukunftsbetrachtung enthält. Die Bundesnetzagentur sei davon ausgegangen, dass es keine Marktverwerfungen durch die Eurokrise mehr gebe – eine Phase des negativen Zinsniveaus, in der Anleihe-Emittenten sogar noch Geld bekommen, sei aber sicher kein Normalzustand, so Seidel.

„Nicht angemessen“ und „im internationalen Vergleich grenzwertig“ seien die von der Bundesnetzagentur geplanten Eigenkapital-Zinssätze, hatte Gutachter Jonas in der Verhandlung ausgeführt. Seine Hauptkritik: Die Behörde habe sich ausschließlich auf eine vergangenheitsbezogene Betrachtung der DMS-Datenreihe beschränkt. Diese müsse jedoch mit alternativen Methoden ergänzt werden, die auch die Zukunft einbeziehen. (wa)

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