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Verbraucherschützer verklagen zwei kommunale Fernwärmeversorger

In beiden Fällen beanstandeten die Landgerichte Verstöße gegen die Fernwärmeverordnung. Die Fernwärme Mainz ging in Berufung, die Duisburger Fernwärme ist mittlerweile Mitglied der Transparenz-Plattform.
19.07.2024

Eine Erhebung des Verbraucherzentrale Bundesverband im Jahre 2022 hatte einen großen Nachholbedarf der Fernwärmebranche bei der Umsetzung der gesetzlichen Transparenzanforderungen aufgezeigt.

Nach Ansicht zweier Landgerichte verstoßen sowohl die Mainzer Fernwärme GmbH als auch die Fernwärme Duisburg GmbH gegen die seit 2021 gültigen umfangreicheren Transparenzvorgaben für Ferwärmeanbieter. Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der kommunale Mainzer Fernwärmeversorger, der zur Unternehmsgruppe der Mainzer Stadtwerke gehört, hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Berufungsverfahren findet vor dem Oberlandesgericht Koblenz statt, das erstinstanzliche Urteil hatte das Mainzer Landgericht gefällt. Auf ZfK-Anfrage stellten die Mainzer Stadtwerke in…

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