Verbraucherschützer verklagen zwei kommunale Fernwärmeversorger
Nach Ansicht zweier Landgerichte verstoßen sowohl die Mainzer Fernwärme GmbH als auch die Fernwärme Duisburg GmbH gegen die seit 2021 gültigen umfangreicheren Transparenzvorgaben für Ferwärmeanbieter. Geklagt hatte in beiden Fällen die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der kommunale Mainzer Fernwärmeversorger, der zur Unternehmsgruppe der Mainzer Stadtwerke gehört, hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Berufungsverfahren findet vor dem Oberlandesgericht Koblenz statt, das erstinstanzliche Urteil hatte das Mainzer Landgericht gefällt. Auf ZfK-Anfrage stellten die Mainzer Stadtwerke in…
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