Abwasser

Klärschlammverbrennung in Stapelfeld: „Uns bleibt nur der einstweilige Stopp“

Die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm ist nur noch wenige Jahre möglich. Notwendige Alternativen werden aber durch erhebliche Kostensteigerungen und wirtschaftliche Unsicherheiten gefährdet.
22.07.2024

Die Baustelle vor einem Jahr, am 18.07.2023. Deutlich zu erkennen sind die beiden Bunker der Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage.

Die aktuelle Marktsituation hat das Unternehmen Energy from Waste (EEW) dazu veranlasst, den geplanten Bau einer Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage (KVA) in Stapelfeld um zwei Jahre zu verschieben. Geschäftsführer Timo Poppe: „Diese Entscheidung fiel uns nicht leicht, aber die erheblichen Kostensteigerungen lassen momentan keine andere Wahl zu.“

Zu den wirtschaftlichen Unsicherheiten tragen laut Poppe mehrere Faktoren bei. Zum einen gebe es nach wie vor Corona-bedingte Lieferengpässe, die zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen führten. Zum anderen steigen die Materialkosten durch die Verknappung auf den Märkten aufgrund der Ukraine-Krise.

Es braucht mehr Plannungssicherheit

Während die Investitionskosten um bis zu 50 Prozent gestiegen sind, brechen gleichzeitig die Erlöse für den Klärschlamm massiv ein. Eine Entwicklung, die EEW keine andere Wahl lasse, als das Projekt zu stoppen.

Poppe appelliert insbesondere an die Kläranlagenbetreiber, für mehr Klarheit im Markt zu sorgen. Derzeit fehle es an Planungssicherheit für die notwendigen Investitionen, um die thermische Verwertung und das Phosphorrecycling bis 2029 aufzubauen.

Bisherige Entsorgungswege schließen sich

Klärschlamm, der als Abfallprodukt bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen anfällt, ist phosphorhaltig und wird deshalb seit Jahren landwirtschaftlich verwertet. Neben der Ressource sind die Schlämme aber auch mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Arzneimittelrückständen, Krankheitserregern und Mikroplastik verunreinigt.

Besonders hoch belastet sind die Schlämme aus Großstädten und Ballungsräumen. Trotz Vorbehandlung gelangen die Stoffe in Böden und Gewässer. Aus diesem Grund dürfen große Kläranlagen Klärschlämme nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten. (hb)