Abwasser

Österreich: Neue Klärschlamm-Verordnung gegen Mikroplastik

Die Verbrennung der Rückstände aus Kläranlagen wird künftig verpflichtend. Dafür müssen zwei bis drei neue Anlagen gebaut werden.
21.05.2024

„Das Ziel heißt: Kein Mikroplastik mehr auf unseren Böden“, sagte die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bei der Vorstellung der neuen Verordnung.

 

In Österreich gelangen große Mengen an Mikroplastik durch die Verwendung von Klärschlamm als Düngemittel auf Äcker. Eine neue Abfallverbrennungsverordnung legt nun fest, dass die Verbrennung von Klärschlamm künftig verpflichtend ist. Das teilt das Umweltministerium mit Sitz in Wien mit.

Betroffen sind alle Kläranlagen, die mehr als 20.000 Einwohner versorgen. Diese erzeugen 85 Prozent des Klärschlammaufkommens in Österreich.

Phosphorrückgewinnung wird möglich

Neben Mikroplastik finden sich im Klärschlamm Hormone, Arzneimittelrückstände, Schwermetalle und die Umweltgifte POPs und PFAS. Durch die Verbrennung werden auch diese Umweltgifte zerstört.

Die verpflichtende Verbrennung habe noch einen weiteren Vorteil: Aus der Verbrennungsasche wird wertvoller Phosphor zurückgewonnen und kann später als Dünger eingesetzt werden, so das Umweltministerium. Durch die Phosphorrückgewinnung aus kommunalen Klärschlämmen könnten etwa 50 Prozent des in Österreich abgesetzten Phosphordüngers ersetzt und damit die Importabhängigkeit stark reduziert werden.

Lange Übergangsfrist

Für die neue Klärschlammbehandlung werden in Österreich zwei bis drei zusätzliche Verbrennungsanlagen benötigt. Die Übergangsfrist läuft bis 1. Januar 2033. Das biete ausreichend Zeit, den mit der künftigen Klärschlammbehandlung verbundenen Anpassungsbedarf zu bewältigen,  teilt das Ministerium mit. (hp)