Abwasser

Phosphor und Stickstoff: Verbände missbilligen deutschen Sonderweg

Die Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtllinie sollte zu einer Vereinheitlichung der Probennahme in der EU genutzt werden – auch im Sinne einer besseren Vergleichbarkeit.
11.06.2024

Ab 2029 tritt die Pflicht zum Phosphorrecycling in Kraft. Im Bild eine Anlage des Projekts "Amphore" des Ruhrverbands.

Die Novellierung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht unter anderem neue und anspruchsvollere Vorgaben für die Elimination von Stickstoff und Phosphor vor, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Im Zentrum der Kritik mehrerer Verbände steht nun, dass die europarechtlich vorgegebene Überwachung 24h-Mischproben auf Basis von Jahresmittelwerten vorsieht. Das heißt, dass einzig Deutschland eine von den europarechtlichen Regelungen abweichende Überwachung auf Basis der qualifizierten Stichprobe bzw. eine 2h-Mischprobe auf Basis einer 4-aus-5-Regel nutzt.

Breites Interessenbündnis

Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Anforderungen in Europa, zur Angleichung der Anforderungen an die Vorgaben im Gewässerschutz und zur Vereinfachung der behördlichen Überwachung sollte die Überwachungsmethodik zur Einhaltung der Vorgaben für Stickstoff und Phosphor vereinheitlicht werden, fordert ein breites Verbändebündnis in einer gemeinsamen Erklärung.

Dazu gehören AÖW, BDEW, DBVW, Deutscher Landkreistag, DStGB, Deutscher Städtetag, DWA und VKU.

Die Begründung des Positionspapiers

Als Begründung führen die Verbände unter anderem an, dass die in Deutschland übliche qualifizierte Stichprobe nicht zu mehr Gewässerschutz führe. Denn entscheidend dafür sei die eutrophierungsrelevante Nährstoffbelastung im Mittel eines längeren Zeitraums.

Die deutsche Überwachung mithilfe von Kurzzeitproben und einem stark sanktionierenden ordnungs- und strafrechtlichen Überwachungssystem habe sowohl bei der Auslegung von biologischen Reinigungsstufen (z. B. höheres Beckenvolumen) wie auch im Betrieb (z. B. höherer Strom- und Fällmittelbedarf und gewässerbelastende Salzfracht) einen deutlich erhöhten finanziellen Aufwand und mehr Ressourcenverbrauch zurfolge.

Außerdem bringe die Überwachung durch behördliche Probenahme vor Ort einen erheblichen Personalaufwand mit sich, der in Zeiten des Fachkräftemangels nur begrenzt dauerhaft sichergestellt werden könne. Mit der 1:1-Übernahme der europäischen Überwachungsmethodik könnte bei geringerem personellen Ressourceneinsatz bei den Überwachungsbehörden ein Optimum für den Gewässerschutz erreicht werden, resümieren die Verbände in ihrem Positionspapier. (hp)